Diakonie berät: Förderung von Familienerholung

Ein gemeinsamer Urlaub der Familie stärkt die Gemeinschaft und dient der Gesundheit aller Familienmitglieder.  Diakonie vermittelt Fördergelder für Familienurlaub.

Über die Diakonie Sachsen können Alleinerziehende, einkommensarme oder kinderreiche Familien oder solche mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern einen Antrag für die Förderung von Familienerholung stellen. Die Förderung muss vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden. Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern, die bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllen.
Lisa Haubold, Kirchenbezirkssozialarbeiterin beim Diakonischen Werk Rochlitz, unterstützt Interessierte bei der Antragsstellung. „Der Antrag ist kurz und unkompliziert. Der Urlaub muss in Deutschland stattfinden und sollte mindestens sieben Tage dauern“, sagt die Sozialpädagogin. „Für Kinder und Eltern ist es wichtig, dass sie positive Erlebnisse miteinander haben.“ Der Förderbeitrag pro Person und Tag hat sich von 9 auf 11 Euro erhöht. Bereits jetzt kann eine Förderung für den Sommerurlaub und ebenso für die Herbstferien beantragt werden. Weitere Informationen gibt Lisa Haubold unter Telefon 03737 / 4931-33.

Antrag 2024

Informationsblatt zur Förderung von Familienurlaub im Jahr 2024 im Freistaat Sachsen