Wir sind wegen der Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Mittweida vom 25.03.2020 zu Steuer-Nr. 222/141/00448 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden/Zuwendungen an unseren Verein sind daher steuerbegünstigt.
Bis zu einem Betrag von 200,- Euro dienen diese Angaben zusammen mit Ihrem Einzahlungsbeleg/Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung. Für höhere Beträge stellen wir gern eine entsprechende Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dafür Ihre vollständige Anschrift bei der Überweisung an.