Juni 2026: Aktionswoche der Schuldnerberatung

P-Konto hilft Menschen mit Finanzproblemen. Schuldnerberaterin Janet Viehweger informiert über das Pfändungsschutzkonto. 

Im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung zum Thema „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ – vom 15. bis 19. Juni 2026 – macht Janet Viehweger, Schuldnerberaterin beim Diakonischen Werk Rochlitz, auf Nutzen und Probleme des P‑Kontos aufmerksam. In Deutschland gibt es monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Betroffene können kostenfrei bei einer Schuldnerberatungsstelle Hilfe erhalten. 2025 unterstützten Janet Viehweger und ihr Kollege Dirk Beyer vom Diakonische Werk Rochlitz über 600 Menschen in den Schuldnerberatungsstellen Rochlitz und Burgstädt; die Zahl steigt.

Was ist ein P‑Konto?
Janet Viehweger: Ein P‑Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Es schützt Guthaben auf dem Girokonto bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag vor Pfändungen. So bleibt jeden Monat ein Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar. Jede Person darf nur ein P‑Konto führen.

Was passiert bei einer Pfändung?
Janet Viehweger: Bei einer Pfändung „friert“ die Bank zunächst das Guthaben auf dem Konto ein. Der Kontoinhaber muss sofort tätig werden und sein Konto bei der Bank in ein P-Konto umwandeln lassen, sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln zur Verfügung.  Ohne P-Konto wird das vorhandene Kontoguthaben nach einem Monat, egal ob es sich dabei um Kindergeld oder Sozialleistungen handelt, an den Gläubiger überwiesen.

Welcher Betrag ist geschützt?
Janet Viehweger: Der gesetzliche Grundfreibetrag liegt ab Juli 2026 bei 1.590 Euro pro Monat für eine einzelne Person. 

Kann der Freibetrag höher sein, zum Beispiel bei Kindern?
Janet Viehweger: Ja. Wer Unterhaltspflichten hat oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann einen höheren Freibetrag erhalten. Dazu braucht es eine Bescheinigung von anerkannten Stellen z. B. Schuldnerberatung oder Familienkasse.

Bekomme ich ein P‑Konto, wenn mein Konto im Minus ist?
Janet Viehweger: Ja, auch überzogene Konten können in ein P‑Konto umgewandelt werden. Die Bank muss dann das Minus ausbuchen oder ein Unterkonto einrichten, damit künftige Gutschriften bis zum Freibetrag nicht mehr mit dem Minusbetrag verrechnet werden.

Wie hilft das P‑Konto Menschen in finanzieller Not?
Janet Viehweger: Das P‑Konto sichert die Existenz überschuldeter Menschen, weil ein bestimmter monatlicher Betrag vor Pfändungen sicher geschützt ist. So können Betroffene weiter Miete, Energie, Lebensmittel und wichtige Rechnungen bezahlen.

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